Sitzbezug AT66SU-3BL-2 von TPZ
Der UltraGrip Sitzbezug wurde für die Aprilia Tuono 660 (2021-2026) entwickelt und bietet verbesserten Halt sowie hervorragenden Wetterschutz. Hergestellt aus 100 % technischen PVC-Materialien in Marinequalität mit verstärkten Nähten, verbessert er die Stabilität des Fahrers beim sportlichen Fahren und schützt gleichzeitig den Sitz.
Design und Materialien
- 100 % technische PVC-Materialien in Marinequalität, wasserdicht und wetterbeständig für einen dauerhaften Schutz des Sitzes
- UV-Schutzbehandlung zur Erhaltung der Farbintensität und zur Minimierung von Abnutzung bei längerer Sonneneinstrahlung
- Verstärkte Doppelnähte für eine erhöhte Haltbarkeit bei täglichen Beanspruchungen
- Hohe Beständigkeit gegen chemische Stoffe wie Benzin und Öle, um das Aussehen und die Haltbarkeit zu gewährleisten
Verwendung und Leistung
- UltraGrip-Technologie mit sehr rauer Oberfläche, die das Verrutschen des Fahrers reduziert und die Stabilität beim Beschleunigen und Bremsen verbessert
- Entwickelt für sportliches Fahren und Track Days für bessere Kontrolle in Kurven und beim Anbremsen
- Vorteilhaft auf nassen Straßen, wo der Halt des Sitzes zu einer besseren Stabilität des Fahrers beiträgt
Praktikabilität und Funktionen
- Geliefert mit einer detaillierten Installationsanleitung zur Erleichterung der Montage durch den Benutzer
- Professionelle Installation empfohlen für eine perfekte Passform und ein optimales Finish
- Personalisierbare Einsätze erhältlich in 1SL (Silber), 2YL (Gelb), 3BL (Schwarz) und 4RD (Rot), um den Stil an das Motorrad anzupassen
Die Vorteile
- Handgefertigt in Italien mit sorgfältiger Verarbeitung und präziser Passform
- Variante 3BL (Schwarz) ohne Logo für ein schlichtes und dezentes Erscheinungsbild
- Entwickelt für den Straßenbetrieb und geeignet für das Roadster-Universum, um den Anforderungen sportlicher Roadster gerecht zu werden
Beispiele kompatibler Motorräder
- APRILIA TUONO 660 660 (2021-2026)
Vollständige Liste der kompatiblen Motorräder finden Sie im untenstehenden Abschnitt