Sitzbezug B125GAB4-3BE-8 von TPZ
Sitzbezug, der für die BMW R 1250 GS Adventure (Modell Baceno 4) entwickelt wurde und die Haftung sowie den Schutz des Sitzes verbessert. Hergestellt aus technischem PVC-Material mit UV-Schutzbehandlung und handwerklichen Finishes, zielt er darauf ab, eine bessere Fahrstabilität und eine erhöhte Wetterbeständigkeit zu bieten.
Design und Materialien
- Technische Materialien aus 100% hochwertigem PVC, die eine gute Wetterbeständigkeit und überlegene Langlebigkeit garantieren
- UV-Schutzbehandlung zur Begrenzung der Verfärbung und zur Erhaltung der ästhetischen Erscheinung im Laufe der Zeit
- Doppelt verstärkte Nähte zur Reduzierung des Risikos des Aufreißens bei intensiver Nutzung
Komfort und Ergonomie
- Rutschfeste Oberfläche, die die Haftung des Fahrers verbessert und eine bessere Stabilität bei dynamischer Fahrt bietet
- Design, das für Straßen- und Trail/Adventure-Nutzung geeignet ist, um den Komfort bei langen oder abwechslungsreichen Fahrten zu gewährleisten
Praktikabilität und Funktionen
- Detaillierte Bedienungsanleitung enthalten, um die Installation zu erleichtern und die Positionierung vor der endgültigen Befestigung zu überprüfen
- Erhältlich mit oder ohne Logo und anpassbaren Einsätzen in verschiedenen Farben, um den Stil des Motorrads zu harmonisieren
Anpassung und Schnitt
- Handwerklich hergestellter Bezug, der für das Modell Baceno 4 der BMW R 1250 GS Adventure konzipiert wurde, um eine präzise Passform zum Sitz zu gewährleisten
- Installation durch einen Fachmann empfohlen, um eine optimale Anpassung und eine saubere Verarbeitung zu garantieren
Die Vorteile
- Variante 3BE in Blau geliefert, um der angegebenen Ausführung zu entsprechen
- Nettogewicht 0, nützlich zur Schätzung des Einflusses des Austauschs auf die Gesamtmasse vor der Montage
- Typ Straße, der eine Eignung für Straßenfahrten und Abenteuerreisen anzeigt
Beispiele für kompatible Motorräder
- BMW R 1250 GS ADVENTURE 1250 cm3 (2024)
Vollständige Liste der kompatiblen Motorräder finden Sie im untenstehenden Abschnitt