Sitzbezug BK13GB1-2WH-4 von TPZ
Sitzbezug, der entwickelt wurde, um Stil zu verleihen und die Haftung des Sitzes bei Straßen- und Touring-Einsätzen zu verbessern. Hergestellt aus 100% hochwertigem maritimen PVC mit UV-Schutzbehandlung und verstärkten Doppelnähten, um Wetterbedingungen und chemischen Einflüssen standzuhalten. Handgefertigte Verarbeitung Made in Italy und anpassbare Einsätze, Variante 2WH (weiß) bei diesem Modell.
Design und Materialien
- Herstellung aus 100% hochwertigem maritimen PVC für verstärkten Wasserschutz und Schutz der Polsterung in allen Jahreszeiten.
- UV-Schutzbehandlung zur Erhaltung der Farbe und zur Begrenzung der Sonnenverwitterung.
- Verstärkte Doppelnähte für eine bessere Langlebigkeit und erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen Beanspruchungen.
Komfort und Ergonomie
- Oberfläche mit hoher Haftung zur Stabilisierung der Position des Fahrers während Brems- und Beschleunigungsphasen.
- Bedruckte Texturen (Carbon-Effekt, Cordura, Wildleder, Leder) bieten ein verbessertes Griffgefühl und einen gepflegten Stil.
Praktikabilität und Funktionen
- Chemikalienbeständiges Material, das die Reinigung nach der Fahrt erleichtert und Flecken von Benzin oder Öl begrenzt.
- Geliefert mit einer Anleitung zur Unterstützung der Montage und zur Erleichterung des Installationsvorgangs.
Passform und Schnitt
- Handgefertigter Schnitt für eine an die Sitzformen angepasste Verarbeitung und eine präzisere Passform ohne übermäßige Falten.
- Pflegevolle Handwerkskunst garantiert präzise Zuschnitte und Verbindungen für ein homogenes ästhetisches Ergebnis.
Die Vorteile
- Variante 2WH (weiß) enthalten, um das Aussehen des Sitzes bei diesem Modell zu personalisieren.
- Ohne Logo (NO LOGO) für ein dezentes Erscheinungsbild, das zu Motorrädern mit schlichtem Stil passt.
- Typ Straße, geeignet für den Straßen- und Touring-Einsatz, für den das Produkt konzipiert ist.
- Nettogewicht 0
Beispiele kompatibler Motorräder
- BMW K 1300 GT 1300 (2011)
Vollständige Liste der kompatiblen Motorräder finden Sie im untenstehenden speziellen Abschnitt