Sitzbezug BMG13AH-RD-2 von TPZ
Sitzbezug, der für die BMW R 1300 GS Adventure (Modell Haisyn) entwickelt wurde, geeignet für den Einsatz auf Straße und Trail/Adventure. Hergestellt aus 100% PVC technischen Materialien in Marinequalität, verbessert er die Haftung des Sitzes, schützt vor Witterungseinflüssen und verleiht einen sportlichen Stil, der für Reisen und Straßenfahrten geeignet ist.
Design und Materialien
- Technische Materialien aus 100% PVC in Marinequalität, die eine bessere Haftung und eine verlängerte dimensionsstabile Oberfläche des Sitzes gewährleisten.
- UV-Schutzbehandlung zur Begrenzung der Verfärbung und zum Erhalt des Aussehens der Einsätze im Laufe der Zeit.
- Doppelt verstärkte Nähte und hohe Beständigkeit gegen chemische Einflüsse zur Erhöhung der Haltbarkeit unter den Anforderungen von Pflege und Nutzung.
Praktikabilität und Funktionen
- Personalisierbare Einsätze in mehreren Farben (BL, GR, MG, RD, SL, WRB) erhältlich, um den Bezug an die Ästhetik des Motorrads anzupassen.
- Erhältlich mit oder ohne Logo, was die Wahl zwischen einem dezenten oder auffälligeren Erscheinungsbild je nach Ihren visuellen Vorlieben ermöglicht.
- Geliefert mit einer detaillierten Anleitung zur Erleichterung der Installation und Positionierung des Bezugs.
Passform und Schnitt
- Kompatibel nur mit der hohen Comfort-Sitzversion 890 mm (+24-26 mm) des Herstellers, bitte die Übereinstimmung überprüfen, um eine korrekte Montage zu gewährleisten.
- Handgefertigt für einen präzisen Schnitt und eine sorgfältige Verarbeitung, um eine Passform nahe dem Originalsitz zu gewährleisten.
Die Vorteile
- Entwickelt für das Trail/Adventure-Universum und die angegebene Straßenanwendung, integriert sich in den Stil und die ästhetischen Anforderungen dieser Motorräder.
- Variante RD (rot) für dieses Modell angegeben und die Bezeichnung "NO LOGO" für die Version ohne sichtbare Kennzeichnung.
Beispiele kompatibler Motorräder
- BMW R 1300 GS ADVENTURE 1300 (2026)
Vollständige Liste der kompatiblen Motorräder finden Sie im untenstehenden Abschnitt