Sitzbezug BMM1KRNU-1RBW-2 von TPZ
Der UltraGrip Sitzbezug ist für die BMW M 1000 R 2022-2026 konzipiert und richtet sich an Motorradfahrer, die Halt und sportlichen Stil suchen. Hergestellt aus technischen Materialien, kombiniert er hohe Haftung und sorgfältige Verarbeitung, um die Kontrolle beim dynamischen Fahren zu verbessern. Die UltraGrip-Oberfläche minimiert das Verrutschen des Fahrers für besseren Halt beim Beschleunigen, Bremsen und in Kurven. Geliefert mit einer Installationsanleitung zur Erleichterung der Montage.
Design und Materialien
- 100% PVC-Material in Marinequalität, das eine robuste Konstruktion und Langlebigkeit bietet
- Doppelt genähte verstärkte Nähte, die eine bessere Abriebfestigkeit und Formstabilität gewährleisten
- UV-Schutzbehandlung, die dazu beiträgt, die Farbe und das ästhetische Erscheinungsbild des Bezugs zu erhalten
- Hohe Beständigkeit gegen chemische Stoffe wie Benzin und Öle zur Vereinfachung der Pflege
Komfort und Ergonomie
- Sehr haftende UltraGrip-Oberfläche, die das Verrutschen des Fahrers reduziert und den Halt auf dem Sitz verbessert
- Stabilere Positionierung beim Beschleunigen, Bremsen und in Kurven für präzises Fahren
- Geeignet für sportliches Fahren und Trackdays für einen verstärkten Halt des Fahrers
Praktikabilität und Funktionen
- Wasserdichter Bezug für zuverlässige Nutzung bei nassem Wetter
- Geliefert mit einer detaillierten Installationsanleitung zur Unterstützung der Montage
- Installation wird von einem Fachmann empfohlen, um eine perfekte Passform zu gewährleisten
- Personalisierbare Einsätze in rot-blau-weiß und rot-blau erhältlich, um den Stil zu harmonisieren
Die Vorteile
- Handgefertigt in Italien mit sorgfältiger Verarbeitung und präziser Passform
- Personalisierte Logos und Stickereien nicht standardmäßig enthalten
- Variante 1RBW entspricht der rot-blau-weißen Version für ein sportliches ästhetisches Erscheinungsbild
Beispiele kompatibler Motorräder
- BMW M 1000 R 1000 (2026)
Vollständige Liste der kompatiblen Motorräder finden Sie im untenstehenden Abschnitt