Sitzbezug BWR13RTBC-SL-1 von TPZ
Sitzbezug entwickelt für die BMW R 1300 RT (Modelle 2025-2026), der technischen Bezug und die Comfort System-Technologie kombiniert, um den Komfort auf der Straße zu verbessern. Die 100 % PVC-Marine-Materialien und die handwerklichen Ausführungen erhöhen die Haftung und Langlebigkeit für eine langfristige Touring-Nutzung.
Design und Materialien
- 100 % PVC-Marinequalität mit unterschiedlichen Texturen für besseren Halt und einen passenden Stil für Touring-Roadster
- UV-Schutzbehandlung, die stabile Farben über die Zeit gewährleistet und eine geringere ästhetische Abnutzung bietet
- Verstärkte Doppelnaht, die eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber Beanspruchungen und eine überlegene Langlebigkeit sichert
- Hohe Beständigkeit gegen Chemikalien wie Benzin und Öle, um das Aussehen des Sitzes im Alltag zu bewahren
Komfort und Ergonomie
- Comfort System-Technologie mit hochdichter Latex-Schaum, der Vibrationen absorbiert und das Gewicht verteilt, um den Druck an den Kontaktpunkten zu verringern
- Verbesserte ergonomische Unterstützung zur Förderung einer natürlichen Haltung und zur Reduzierung von Stress auf Rücken und Beine
- Haltbare Polsterung, die ihre Elastizität länger behält, um den Komfort über viele Kilometer aufrechtzuerhalten
Praktikabilität und Funktionen
- Wasserdicht und wetterbeständig für zuverlässige Nutzung bei allen Wetterbedingungen
- Rutschfeste Oberfläche zur Verbesserung der Stabilität des Fahrers und der Sicherheit beim Fahren
- Geliefert mit einer detaillierten Anleitung zur einfachen Montage; professionelle Installation empfohlen für eine optimale Anpassung
Die Vorteile
- Handwerkliche Verarbeitung Made in Italy, die eine sorgfältige Anpassung und kontrollierte Nähdetails bietet
- SL-Variante in Silber für eine spezifische ästhetische Ausführung
- Logo auf dem gelieferten Modell vorhanden
Beispiele kompatibler Motorräder
- BMW R 1300 RT (2025)
- BMW R 1300 RT 1300 (2026)
Vollständige Liste der kompatiblen Motorräder finden Sie im untenstehenden speziellen Abschnitt