Sitzbezug DSV2MC-1BL-2 von TPZ
Der Sitzbezug ist speziell für die Ducati Streetfighter V2 konzipiert und verfügt über die Comfort System-Technologie, um den Komfort für Fahrer und Beifahrer zu verbessern. Technisches Gewebe aus 100 % PVC in Marinequalität und verstärkte Nähte sorgen für Wetterbeständigkeit und Langlebigkeit. Integrierter hochdichter Latex-Schaum absorbiert Vibrationen und verringert Druckpunkte auf langen Strecken.
Design und Materialien
- Technische Materialien aus 100 % PVC in Marinequalität für effektive Wetterbeständigkeit und dauerhaften Schutz des Sitzes
- UV-Schutzbehandlung zur Erhaltung der Farbe und zur Begrenzung der durch Sonneneinstrahlung verursachten Abnutzung
- Verstärkte Nähte mit Doppelstich für erhöhte Haltbarkeit bei häufigem Gebrauch
- Hohe Beständigkeit gegen gängige Chemikalien, um das Aussehen bei Spritzern von Benzin oder Öl zu bewahren
- Handgefertigt in Italien für eine präzise Passform und sorgfältige Verarbeitung
Komfort und Ergonomie
- Hochdichter Latex-Schaum des Comfort Systems, der Vibrationen absorbiert und Druckpunkte reduziert
- Ergonomische Unterstützung, die eine natürlichere Haltung fördert und Müdigkeit im Rücken und in den Beinen verringert
- Polsterung, die ihre Elastizität bewahrt und dauerhaften Komfort garantiert
- Für lange Fahrten konzipiert, um Müdigkeit bei längeren Strecken zu reduzieren
Praktikabilität und Funktionen
- Rutschfeste Außenseite zur Verbesserung der Stabilität des Fahrers während Beschleunigungs- und Bremsphasen
- Geliefert mit einer detaillierten Anleitung zur Vereinfachung der Installation durch Sie
- Personalisierbare Einsätze verfügbar, um das visuelle Erscheinungsbild an Ihren Stil anzupassen
Die Vorteile
- Variante 1BL (schwarz) für eine dezente Integration in das Design des Motorrads
- Version ohne Logo enthalten für ein klares Erscheinungsbild
Beispiele kompatibler Motorräder
- DUCATI STREETFIGHTER V2 (2022)
- DUCATI STREETFIGHTER V2 (2023)
- DUCATI STREETFIGHTER V2 (2024)
Vollständige Liste der kompatiblen Motorräder finden Sie im entsprechenden Abschnitt unten