Sitzbezug KWZ1SX21AC-2GR-2 von TPZ
Der Comfort System Sitzbezug ist für die Kawasaki Ninja 1000 / 1000 SX (2020-2024) konzipiert. Hergestellt aus technischem PVC und ausgestattet mit hochdichtem Latex-Schaum, um die Ermüdung auf langen Strecken zu reduzieren. Rutschfeste Oberfläche und verstärkte Nähte verbessern die Stabilität des Fahrers und die Langlebigkeit des Sitzes.
Design und Materialien
- 100% bedrucktes marines PVC (Carbon-Look, Ultragrip, Cordura, Wildleder, Leder) bietet Wetterbeständigkeit und eine gepflegte Optik
- UV-Schutzbehandlung zur Erhaltung der Farben und zur Begrenzung des Verschleißes bei längerer Exposition
- Verstärkte Doppelnaht garantiert eine langlebige Haltbarkeit unter Straßenbelastungen
- Hohe Beständigkeit gegen Chemikalien wie Benzin und Öle für eine erleichterte Pflege
Komfort und Ergonomie
- Hochdichter Latex-Schaum des Comfort Systems, der Vibrationen absorbiert, um die Ermüdung auf langen Strecken zu verringern
- Verbesserte ergonomische Unterstützung fördert eine natürlichere Haltung und reduziert den Stress auf den Rücken
- Haltbare Polsterung, die ihre Elastizität beibehält, um über die Zeit konstanten Komfort zu gewährleisten
Praktikabilität und Funktionen
- Rutschfeste Oberfläche zur Verbesserung der Stabilität des Fahrers bei Beschleunigungen und Bremsungen
- Personalisierbare Einsätze in 1GN (grün), 2GR (grau) und 3RD (rot), um den Stil an das Motorrad anzupassen
- Geliefert mit einer detaillierten Anleitung zur Erleichterung der Installation
- Professionelle Installation empfohlen, um eine perfekte Passform und eine dauerhafte Montage zu gewährleisten
Die Vorteile
- Handgefertigte Verarbeitung in Italien für eine präzise Passform und sorgfältige Details
- Variante 2GR (grau) bietet eine schlichte und kombinierbare Optik
- Version ohne Logo (NO LOGO) für einen dezenten Look
- Comfort System Typ mit hochdichtem Latex-Schaum
Beispiele kompatibler Motorräder
- KAWASAKI NINJA 1000 SX 1000 cm3 (2024)
Vollständige Liste der kompatiblen Motorräder finden Sie im untenstehenden Abschnitt